Großer Erfolg bei Namensrecht-Reform durch die Bundesregierung

Berlin, 24.08.2023

Für den SSW-Bundestagsabgeordneten Stefan Seidler ist der Durchbruch in der aktuellen Namensrecht-Reform der Bundesregierung ein bedeutender Anlass zur Freude. Insbesondere die Punkte der Reform, die sich mit Geburtsnamen nach friesischer und dänischer Tradition beschäftigen, können als großer Erfolg verbucht werden.

„Wir haben beharrlich darauf hingewiesen, wie entscheidend es ist, die Namenstraditionen der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe angemessen zu berücksichtigen. Nun zeigt sich, dass diese Bemühungen erfolgreich waren. Daher können wir stolz auf die geplante Reform schauen und einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Namensrechts erkennen“, so der Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler.

„Selbstverständlich sind wir stolz darauf, dass unsere Bemühungen um die Berücksichtigung der Namenstraditionen der Minderheiten Anerkennung gefunden haben. Besonders freuen wir uns daher auch über den sehr gelungenen inhaltlichen Dialog mit den Minderheitenorganisationen und -gremien zu diesem Thema. Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig es ist, dass politische Vertreter auf Bundesebene die Anliegen und Bedürfnisse der Minderheitengemeinschaften ernst nehmen und sich für ihre kulturellen Rechte einsetzen.

Wie aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) hervorgeht, wird es gemäß Punkt 5 der Reform Angehörigen der dänischen Minderheit ermöglicht, ihren Kindern Geburtsdoppelnamen zu geben, die sich an der dänischen Namenstradition orientieren. Diese unterstreicht die Anerkennung und Wertschätzung für die kulturelle Identität der dänischen Gemeinschaft in Deutschland. Ebenso eröffnet die Reform die Möglichkeit, patronym- oder matronymische Formen als Geburtsnamen für Kinder der friesischen Volksgruppe zu wählen. Diese Entscheidung respektiert und fördert die friesische Tradition und ermöglicht es, das eigene kulturelle Erbe lebendig zu halten. Sehr zufrieden schauen wir ebenso auf die Berücksichtigung des sorbischen Volkes, wo die Möglichkeit zu geschlechtsangepassten Familiennamen aus dem BMJ hervorgeht“, fügt Seidler hinzu.

Link zur Pressemitteilung des BMJ:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/08 23_Namensrecht.html

Pressemitteilung als PDF anschauen