Seidler kritisiert Stiftungsfinanzierungsgesetz: Nationale Minderheiten nicht berücksichtigt

Berlin, 10.11.2023

Besorgt blickt der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler auf die heutige Abstimmung des Stiftungsfinanzierungsgesetzes im Bundestag:

„Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Stiftungsfinanzierung fallen unsere nationalen Minderheiten unter den Tisch. Das ist ein demokratisches Problem, denn eine gesunde Demokratie hat viele Stimmen – auch die der nationalen Minderheiten. So hat der SSW bereits seit Jahrzehnten eine parteinahe politische Stiftung, die wichtige politische Bildungsarbeit leistet.“

Seidler ergänzt: „Natürlich habe ich größtes Verständnis dafür, dass für die Verteilung von Steuergeldern für die Stiftungsarbeit klare Maßstäbe und Verfahren gelten müssen. Nicht zuletzt geht es hier auch darum, dass wir Verfassungsfeinden kein Geld geben. Insgesamt hätte der Entwurf aber integrativer sein können. Besonders wichtig ist mir natürlich, auf die Parteien der nationalen Minderheiten hinzuweisen.“

Als Reaktion auf den Gesetzentwurf will Seidler nun ein Zeichen setzen, indem er einen Änderungsantrag nach der zweiten Lesung stellt:

„Ein entschlossener Einsatz für die Sache unserer nationalen Minderheiten gehört zum Selbstverständnis meines Mandats. Es geht darum sicherzustellen, dass die Gesetze in der Bundesrepublik sowohl unserer gesellschaftlichen Verantwortung als auch unseren internationalen Verpflichtungen gerecht werden. Beim Stiftungsfinanzierungsgesetz braucht es weiter Verbesserungen, die ich in meinen Antrag fordere. Dazu gehört für mich unbedingt eine Befreiung der Parteien nationaler Minderheiten vom Erfordernis der Fraktionsstärke. Ähnliche Ausnahmeregelungen gibt es bereits im Bundeswahlgesetz. Natürlich muss die Förderung der parteinahen politischen Stiftungen der nationalen Minderheiten in einem angemessenen Rahmen geschehen, sodass die Verhältnismäßigkeit zu den anderen Parteien gewahrt bleibt. Auch dafür mache ich einen Vorschlag.“

Seidler fügt hinzu: „Fraktionsübergreifend hat man mir den Eindruck vermittelt, dass eine verfassungsrechtliche Hürde darin bestehe, dass Minderheiten und deren Stiftungen in Deutschland nicht zu den dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen gehören. Das ist für mich nicht nachvollziehbar und zudem verfassungsrechtlich unbegründet. Wie könnte man einer nationalen Minderheit absprechen, eine dauerhaft, ins Gewicht fallende politische Grundströmung zu sein, wenn ihre Partei dreimal in Folge in den Bundestag einzieht? Um es klar zu sagen: Der SSW muss sich, wie andere Parteien auch, dem politischen Wettbewerb stellen und einen Sitz im Bundestag erringen.“

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