Berlin, 06.05.2022
„Es ist eine tolle Nachricht für Sorben: Die Bundesregierung hat zu verstehen gegeben, dass sie den Vorschlag der Expertenkommission von 2020, das Namensrecht gemäß sorbischer Traditionen anzupassen, umsetzen wird“, so der SSW- Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler.
Derzeit werde an einem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums der Justiz gearbeitet. Der Flensburger Abgeordnete hatte sich an die Bundesregierung gewandt und gefragt, ob das Namensrecht gemäß sorbischer und friesischer Tradition liberalisiert werde.
„Leider habe ich trotz expliziter Nachfrage nach dem friesischen, patronymen Namensrecht hierzu keine klare Antwort bekommen. Die Bundesregierung erwähnt nur geschlechtsangepasste Nachnamen ausdrücklich, also gemäß sorbischer Tradition“, erläutert Seidler. „Das werde ich auf jeden Fall im Blick behalten und anmahnen, dass die Friesen nicht vergessen werden!“
Frage an die Bundesregierung:
„Wann setzt die Bundesregierung die Empfehlung der Expertenkommission der Bundesministerien der Justiz und des Innern und für Heimat aus dem Jahr 2020 um, das Namensrecht dahingehend anzupassen, dass sorbische Frauen die Option erhalten, sorbischen Traditionen entsprechend, eine weibliche Version des Familiennamens zu führen und in amtliche Dokumente eintragen lassen zu können und ist auch eine Anpassung des Namensrechtes gemäß friesischer Traditionen geplant (patronyme Namensgebung)?“
Antwort der Bundesregierung:
„Zurzeit wird in Umsetzung des Koalitionsvertrags (Zeilen 3412 f.: „Das Namensrecht liberalisieren wir, z. B. durch Einführungechter Doppelnamen.“) ein gemeinsamer Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums der Justiz zur Reform des Namensrechts erarbeitet.
Bei den Überlegungen zu diesem Entwurf werden auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe für eine Reform des Namensrechts aus dem Eckpunktepapier vom 11. Februar 2020, insbesondere der Vorschlag zur Ermöglichung einer geschlechtsangepassten Form des Familiennamens (vergleiche III.7. Weibliche Namensendungen) berücksichtigt. Das Eckpunktepapier kann auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/03262 0_EckpunkteNamensrecht.html.
Ein detaillierter Zeitplan kann erst nach Abstimmung des Referentenentwurfs mit den anderen Ressorts und Auswertung der Stellungnahmen der Länder und Verbände vorgelegt werden.“