Berlin, 01.04.2022
„Dass die Bundesregierung das Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ein halbes Jahr nach der Wahl immer noch nicht neu besetzt hat, ist bedauerlich“, so der SSW- Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler. Nachdem Seidler bereits im verantwortlichen Innenausschuss des Deutschen Bundestages nach der Besetzung gefragt hatte ohne eine Antwort zu erhalten, hat der Abgeordnete nun eine Stellungnahme auf eine schriftliche Frage an die Bundesregierung erhalten.
„Die Personalie scheint so umstritten, dass die Ampelkoalitionäre sich partout nicht einigen können. Das lässt für Dänen und Friesen nichts Gutes hoffen, denn der Start einer aktiven und engagierten Minderheitenpolitik sieht anders aus. Da hätte ich mir gerade von den Grünen mehr erwartet“, urteilt Seidler.
Der Flensburger Bundestagsabgeordnete erklärt: „Auf meine Frage nach der inhaltlichen Ausrichtung hat das Bundesinnenministerium es ja nicht mal geschafft, in den Ampelkoalitionsvertrag zu schauen, wo zumindest einige wenige dürre Sätze zur Minderheitenpolitik stehen und bleibt weiterhin greifbare Aussagen schuldig.
Dass parlamentarische Fragen auf diese Weise von der Bundesregierung beantwortet werden, ist kein guter Stil, denn die vier nationalen Minderheiten in unserem Land verdienen klare Aussagen.“
Frage an die Bundesregierung:
Aus welchem Grund ist die Neubesetzung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten bislang noch nicht erfolgt und welche Schwerpunkte will die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode mit dem Amt setzen, welche bei den Qualifikationen der oder des neuen Beauftragten beachtet werden müssen?
Antwort der Bundesregierung:
Zur künftigen Besetzung dieses Amtes sind die Beratungen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die politische Schwerpunktsetzung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Aussiedler- und Minderheitenpolitik wird in enger Abstimmung mit der/dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten erfolgen.