Abgeordnete fordern Überprüfung der AfD durch das Verfassungsgericht

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge, Marco Wanderwitz, Dr. Till Steffen, Martina Renner und Stefan Seidler

Berlin, 20.01.2025

Der Gruppenantrag auf Entscheidung des Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundestages gesetzt und beraten werden. Die fraktionsübergreifende Gruppe aus 124 Bundestagsabgeordneten rund um die koordinierenden Abgeordneten Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Martina Renner (Die Linke) und Stefan Seidler (SSW) hat dies am Montag, den 20. Januar 2025 bei der Bundestagspräsidentin angemeldet.

Carmen Wegge (SPD):
„Ob die AfD verfassungswidrig ist oder nicht, entscheidet nicht der Bundestag, sondern das Bundesverfassungsgericht. Es liegt in den Händen des Bundestages, ob das Bundesverfassungsgericht, das auch zu entscheiden hat. Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt das parlamentarische Verfahren starten. Der Bundestag muss den Weg nach Karlsruhe freimachen! Ich rufe alle Abgeordneten dazu auf, sich die Gefahr für unsere Demokratie bewusst zu machen!“

Marco Wanderwitz (CDU):
„Bei ihrer ständigen weiteren Radikalisierung äußert die AfD immer unverhohlener auch geschichtsrevisionistische Positionen, wie jüngst Frau Weidel, dass Hitler Kommunist gewesen sei. Der Schritt, nun endlich den Antrag zu stellen, ist inzwischen tatsächlich alternativlos.“

Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen):
„Der Parteitag und die darauffolgende menschenverachtende Wahlaktion mit Flugscheinen zeigen, dass sich die AfD weiter vor aller Augen radikalisiert. Es ist dringender denn je, das Verbotsverfahren vor der Wahl voranzubringen.“

Martina Renner (Die Linke):
„Der Bundestag sollte die letzte Chance nutzen, um eine Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten. Nicht zuletzt in Riesa hat die AfD bewiesen, dass sie weder einen gemäßigten noch bürgerlichen Flügel hat – sie ist in ihrer Gänze eine rechtsextreme, antidemokratische und verfassungsfeindliche Partei.“

Stefan Seidler (SSW):
„Unsere Geschichte lehrt uns, wie wichtig es ist, Minderheiten zu schützen. Als Vertreter zweier und als Verfechter aller nationalen Minderheiten in Deutschland, nehme ich es darum mit großer Besorgnis wahr, wenn eine Partei die Menschen in diesem Land versucht über Begrifflichkeiten wie Mehrheitsbevölkerung zu definieren. Wir sind als Demokraten verpflichtet, alle unsere Instrumente unserer wehrhaften Demokratie zu nutzen. Dazu gehört auch die Überprüfung in Karlsruhe.“

Der Gruppenantrag wurde am 13.11.2024 im Bundestag eingereicht und ist zu finden unter der Drucksache 20/13750 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013750.pdf). Außerdem finden sich weitere Informationen zur Initiative auf der Homepage www.afd-prüfen.de.

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