Wir starten jetzt das Verfahren – Prüfung der AfD durch das BVerfG

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundestagsabgeordneten Martina Renner, Stefan Seidler, Dr. Till Steffen, Marco Wanderwitz und Carmen Wegge

Die AfD ist gerichtsfest seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz bundesweit derzeit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft, die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind vor Ort seitens des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Debatte über eine Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht kommt im Deutschen Bundestag voran. Eine fraktionsübergreifende Initiative der koordinieren Abgeordneten Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Martina Renner (Die Linke) und Stefan Seidler (SSW) geht den nächsten Schritt: „Ab heute laden wir alle Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen ein, sich unserer Initiative anzuschließen.“

Das Grundgesetz folgt dem Leitbild einer wehrhaften Demokratie. Als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik wissen wir, dass demokratischer Wahlerfolg keine Verfassungsfeindlichkeit legitimieren kann. Daher weist Art. 21 GG dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über die Verfassungsgemäßheit einer Partei zu. Eine parteiübergreifende Initiative aus der Mitte des Deutschen Bundestags fordert das Parlament auf, zeitnah ein solches Verfahren zu starten, um die Verfassungsmäßigkeit der AfD durch Karlsruhe zu überprüfen.

In dem Antrag heißt es, die „Verantwortung“ der demokratischen Abgeordneten „gebietet“ es, „eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen“, ob die AfD verfassungswidrig ist. Die Möglichkeit einer solchen Prüfung sieht das Grundgesetz in Artikel 21 Absatz 2 ausdrücklich vor.

Carmen Wegge, MdB (SPD):
„In Deutschland wurde bereits einmal mit demokratischen Mitteln die Demokratie abgeschafft und unser Kontinent ins Verderben gestürzt. Aus diesem Grund müssen wir alles dafür tun, dass das nie wieder passieren kann. Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz im Rahmen der wehrhaften Demokratie die Möglichkeit, die Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen. Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, so ist es demokratisch, diese Partei zu bekämpfen. Ein Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie. Die Hürden dafür sind sehr hoch. Doch wir kommen zu dem Schluss, dass die AfD die Kriterien erfüllt. Wir erleben es jeden Tag in den Parlamenten und den sozialen Medien.“

Marco Wanderwitz, MdB (CDU):
„Wes Geistes Kind die AfD ist, hat gerade das unsägliche Verhalten der AfD-Abgeordneten bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags erneut unter Beweis gestellt. Die AfD verachtet die Demokratie und betrachtet und markiert politische Gegner als Feinde. Es gilt zu verhindern, dass nach der furchtbaren Herrschaft der Nationalsozialisten eine in großen Teilen rechtsextreme und völkische Partei in Deutschland wieder mächtig wird. Blut und Abstammung dürfen nicht, wie es die AfD fordert, über Bürgerrechte entscheiden.“

Dr. Till Steffen, MdB (Bündnis 90/Die Grünen):
„Aus der Rechtsprechung zum NPD-Verbot wissen wir, worauf es bei einem Parteiverbot ankommt. Die AfD hat sich für den Weg der Radikalisierung entschieden. Der Antrag ist die Konsequenz daraus. Deshalb ist es jetzt besonders wichtig, die Diskussion in den kommenden Wochen respektvoll und auf Augenhöhe miteinander zu führen, denn wehrhafte Demokratie heißt auch, rechtzeitig zu handeln.“

Martina Renner, MdB (Die Linke):
„Die AfD ist zu einer Gefahr für die Demokratie im Allgemeinen und für viele Menschen im Besonderen geworden. Diese Menschen warten auf ein Signal, dass der Bundestag die historische Verantwortung wahrnimmt und nach Karlsruhe geht. Das Instrument des Parteienverbotes ungenutzt zu lassen, wäre mit Sicherheit das größere Wagnis als nun diesen gemeinsamen Antrag zu stellen.“

Stefan Seidler, MdB (SSW):
„Unser liberal-demokratisches Grundgesetz schützt und fördert gesellschaftliche Vielfalt und Minderheiten. Als Demokraten ist es unsere oberste Aufgabe, diese grundlegenden Überzeugungen unserer Verfassung gegen ihre Feinde zu schützen, indem wir von allen Instrumenten unserer wehrhaften Demokratie Gebrauch machen.“

Die Liste der Anhaltspunkte für verfassungswidrige Tendenzen der AfD ist lang: 2020 beschloss der AfD-Bundesparteitag ein „Konzept für Sozialpolitik” mit der Forderung, Menschen, die nach ihrem völkisch-nationalen Volksbegriff nicht zum deutschen Volk gehören, von staatlichen Hilfeleistungen auszuschließen. Ein Antrag der Brandenburger Landtagsfraktion forderte im August 2024 ein “Betretungsverbot öffentlicher Veranstaltungen für Asylantragsteller, Asylberechtigte, ukrainische Kriegsflüchtlinge, geduldete und subsidiär schutzberechtigte Ausländer”. Die Teilnahme von AfD-Vertretern an der sogenannten “Potsdam-Konferenz”, bei der Pläne zur millionenfachen Deportation auch von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit vorgestellt wurden, verdeutlicht die gefährliche Entwicklung der AfD. Der Weg dafür, dass die unabhängigen Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsmäßigkeit der AfD prüfen können, muss geebnet werden.

Informationen und Hintergründe sind ab heute auf der neuen Homepage www.afd-prüfen.de zu finden. Dort findet sich der Antragsentwurf sowie ein FAQ.

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