Berlin, 16.12.2021
„Die neue Bundesregierung will mit der Streichung der Gesetzesparagraphen zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche einen wichtigen Schritt gehen. Wir müssen uns darüber hinaus fragen, wie zeitgemäß der Anspruch der katholischen Kirche ist, Schwangerschaftsabbrüche in den von ihr getragenen Krankenhäusern nicht zuzulassen. Darum frage ich die Bundesregierung, ob und in welchem Maße sie hier tätig werden will“, so der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler.
Hintergrund für die Frage an die Bundesregierung ist, dass 2026 in Flensburg der Neubau eines ökumenischen Krankenhauses fertiggestellt werden soll. In diesem von Trägern, Stadt und Land geplantem Großprojekt sollen jedoch aufgrund der katholischen Beteiligung Schwangerschaftsabbrüche nicht zum stationären Versorgungsangebot gehören und nur in Notfällen bei Lebensgefahr durchgeführt werden.
Besonders im ländlichen Raum treffen Frauen häufig eine angespannte Versorgungssituation im Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen an. „Aus diesem Grund ist es schwer vorstellbar, dass bei uns mit viel Steuergeld ein Krankenhaus gebaut werden soll, welches aus religiösen Gründen Frauen diesen medizinischen Eingriff vorenthält“, so Stefan Seidler.
Frage an die Bundesregierung:
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Schwangeren in Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft die stationäre Versorgung mit Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche nicht aufgrund religiöser Gründe vorenthalten wird?